Lizenzverträge

Lizenzverträge

Hier findest Du unsere Lizenzverträge für die Leasing- und Saleversionen.
Du kannst unsere Lizenzverträge vorab hier online einsehen und sie nach einem Kauf über die jeweilige Download-Schaltfläche herunterladen.
In Verbindung mit Deiner Rechnung dient der entsprechende Lizenzvertrag als Nachweis, der von Dir erworbenen Rechte.

  • Lizenzvertrag für Leasingversionen (Beat/s ggf. mit Hook/s)

    Lizenzvertrag für Leasingversionen (Beat/s ggf. mit Hook/s)

    Lizenzvertrag

    zwischen

    dem Kunden, der Internetseite www.musikkabine.de/shop,
    nachstehend „Käufer“ genannt

    und

    Musikkabine / Schulte-Hiltrop, Thomas
    Rathausstraße 40A, 61184 Karben,
    nachstehend „Anbieter“ genannt

    § 1 VERTRAGSGEGENSTAND
    Der Käufer erwirbt die nicht-exklusiven, nicht-kommerziellen Nutzungs- und Verwertungsrechte, an der vom Anbieter verkauften Audioproduktion.

    § 2 AUSLIEFERUNG
    (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Käufer die erworbene Audioproduktion in folgender Form abzuliefern:
    – ausschließlich digital als Download-Link mit einer Linkgültigkeit von mindestens
    31 Tagen nach Zahlungseingang
    – als Archiv gepackte WAV-Datei (Premaster) und MP3-Datei (Master) der erworbenen
    Audioproduktion

    – Wav-Spur mit einer Abtastrate von mind. 44,1 kHz und einer mind. Samplingtiefe von
    24 bit
    – es befinden sich keine akustischen Wasserzeichen / Audiotags auf der Audioproduktion

    (2) Mit der Auslieferung gehen die Rechte, zur nicht-kommerziellen Nutzung gemäß unserer geltenden AGB (Nutzung ausschließlich zu Werbungszwecken / keine Ertragsgenerierung!), auf den Käufer über.

    (3) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die digitalen Dateien spezifische Anforderungen des Kunden erfüllen oder sich mit speziellen Komponenten des Kunden integrieren, es sei denn, eine entsprechende Funktionsfähigkeit wurde zugesichert.

    (4) Des Weiteren sind beim Kauf der Audioproduktion folgende Angaben vom Anbieter zu machen: Künstlername des Beatproduzenten.

    § 3 RECHTEÜBERTRAGUNG
    (1) Der Anbieter bzw. jeweilige Beatproduzent, überträgt dem Käufer ohne zeitliche, inhaltliche oder geographische Einschränkung die nicht-kommerziellen Nutzungs- und Verwertungsrechte, die er an der von ihm produzierten Audioproduktion inne hat. Nachweis ist dieser Lizenzvertrag zusammen mit der entsprechenden Zahlungsbestätigung.

    (2) Der Käufer ist insbesondere berechtigt, die vom Anbieter vertriebene Audioproduktion für nicht-kommerzielle Projekte zu verwenden. Ein Einsatz in mehreren Medienformen ist gestattet (Cross-Media-Publishing). Dem Käufer ist jede nicht-kommerzielle Nutzung, das heißt, jede Nutzung bei der er keinen finanziellen Ertrag generiert, vorbehaltslos gestattet. So kann er die erworbene Audioproduktion beispielsweise in einem YouTube Video verwenden, jedoch nur ohne dieses zu monetarisieren. Eine Veröffentlichung auf Streamingplattformen ist ausgeschlossen (Ertragsgenerierung!).

    (3) Der Käufer ist berechtigt sein Projekt durch Herstellung von Schallplatten, Musikkassetten, Tonbändern, Compact Discs (CD), anderen digitalen Tonträgern (Minidisc, DCC, DAT etc. nachfolgend audiophile Hochqualifikationstonträger) oder sonstigen Tonträgern sowie durch Herstellung von Videocassetten, Videoplatten, CD-Übertragungsvorrichtungen zu vervielfältigen sowie diese zu nicht-kommerziellen Werbungszwecken zu verbreiten.

    (4) Die Nutzungsrechte des Käufers erstrecken sich schließlich auch auf sonstige, jetzige und künftige, Nutzungsarten, die vorstehend nicht ausdrücklich aufgeführt worden sind, z.B. auf die Verbreitung vertragsgegenständlicher Stücke unmittelbar über Kabelsysteme, Datenbanken etc..

    (5) Weiterhin ist der Käufer berechtigt, sein Projekt zu nicht-kommerziellen Werbungszwecken öffentlich aufzuführen, aufführen zu lassen, durch öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten auch über Kabel und Satellit oder sonstige Übertragungseinrichtungen zu senden oder senden zu lassen; eingeschlossen ist das Recht der Wiedergabe derartiger Sendungen.

    (6) Der Käufer hat das Recht, die erworbenen Musikstücke in andere Audioformate zu konvertieren.

    § 4 EINSCHRÄNKUNG
    Die vom Käufer erworbene Audioproduktion darf nicht als unveränderte Audiodatei (in Roh-Form) weiterverkauft, gehandelt oder auf einer Download Plattform bereitgestellt werden. Die Nutzung auf Plattformen/Portalen, wie beispielsweise YouTube, darf ausschließlich ohne Claims oder anderweitige Audioerkennung per ID erfolgen. Der Vertrieb der unveränderten Audioproduktion unter anderen Namen, Firma oder Marke ist ebenfalls verboten. Dem Käufer wird es nicht gestattet das erworbene Nutzungsrecht an der unveränderten Audioproduktion an Dritte weiter zu verkaufen.

    § 5 VERÖFFENTLICHUNG
    (1) Dem Käufer steht das ausschließliche Recht zu, über Zeitpunkt, Ort, Dauer und Form, der nicht-kommerziellen Veröffentlichung der Audioproduktion, allein zu entscheiden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    (2) Dem Anbieter steht das Recht zu, die verkaufte Audioproduktion und fertige Projekte, mit einem entsprechenden Coverbild, als Referenz auf die Homepage www.musikkabine.de zu stellen (z.B. in Form eines YouTube-Videos o.ä.)

    (3) Folgende Angaben sind bei jeder Veröffentlichung zu machen: Künstlername des Beatproduzenten (ggf. Künsternamen des Sängers / der Sängerin) sowie der Zusatz www.musikkabine.de.

    § 6 VERTRAGSDAUER
    Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    § 7 Sonstige Bestimmungen
    (1)Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen, sofern ein Vertragspartner die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisse den Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten.

    (2) Der Anbieter / jeweilige Beatproduzent sind nicht für den Einsatz der vom Käufer erstandenen Audioproduktion verantwortlich und ebenfalls nicht für Schäden, die aus dem Einsatz der Audioproduktion entstanden sind, haftbar zu machen.

    (3) Sollte die Audioproduktion in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden haften der Anbieter / jeweilige Beatproduzent nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden.

    die aus dem Einsatz der Audioproduktion entstanden sind, haftbar zu machen.

    (7) Sollte die Audioproduktion in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden haften der Anbieter / jeweilige Beatproduzent nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden.

  • Lizenzvertrag für Saleversionen (Beat/s ggf. mit Hook/s)

    Lizenzvertrag für Saleversionen (Beat/s ggf. mit Hook/s)
    *Die lizenzrechtlichen Bestimmungen gelten ebenfalls für entsprechende exklusive MK-Auftragsarbeiten

    Lizenzvertrag

    zwischen

    dem Kunden, der Internetseite www.musikkabine.de/shop,
    nachstehend „Käufer“ genannt

    und

    Musikkabine / Schulte-Hiltrop, Thomas
    Rathausstraße 40A, 61184 Karben,
    nachstehend „Anbieter“ genannt

    § 1 VERTRAGSGEGENSTAND
    Der Käufer erwirbt die exklusiven kommerziellen Nutzungs- und Verwertungsrechte, an der vom Anbieter verkauften Audioproduktion.

    § 2 AUSLIEFERUNG
    (1) Der Anbieter verpflichtet sich, dem Käufer die erworbene Audioproduktion in folgender Form abzuliefern:
    – ausschließlich digital als Download-Link mit einer Linkgültigkeit von mindestens
    31 Tagen nach Zahlungseingang
    – als Archiv gepackte WAV-Datei (Premaster), MP3-Datei (Premaster) MP3-Datei (Master)
    und WAV-Einzelspuren der erworbenen Audioproduktion

    – Wav-Spuren mit einer Abtastrate von mind. 44,1 kHz und einer mind. Samplingtiefe von
    24 bit
    – es befinden sich keine akustischen Wasserzeichen / Audiotags auf der Audioproduktion

    (2) Mit der Auslieferung gehen die Rechte, zur kommerziellen Nutzung , auf den Käufer über.

    (3) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die digitalen Dateien spezifische Anforderungen des Kunden erfüllen oder sich mit speziellen Komponenten des Kunden integrieren, es sei denn, eine entsprechende Funktionsfähigkeit wurde zugesichert.

    (4) Des Weiteren sind beim Kauf der Audioproduktion folgende Angaben vom Anbieter zu machen: Künstlername des Beatproduzenten.
    Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten, da diese durch die “Musikkabine” angeboten und durchgeführt werden.

    § 3 RECHTEÜBERTRAGUNG
    (1) Der Anbieter bzw. jeweilige Beatproduzent, überträgt dem Käufer ohne zeitliche, inhaltliche oder geographische Einschränkung die kommerziellen Nutzungs- und Verwertungsrechte, gemäß unseren geltenden AGB, die er an der produzierten Audioproduktion innehat. Nachweis ist dieser Lizenzvertrag zusammen mit der entsprechenden Zahlungsbestätigung.

    (2) Der Käufer ist insbesondere berechtigt, die vom Anbieter vertriebene Audioproduktion für kommerzielle Projekte zu verwenden. Ein Einsatz in mehreren Medienformen ist gestattet (Cross-Media-Publishing). Dem Käufer ist jede kommerzielle Nutzung vorbehaltslos gestattet. Beispiele für die Verwendung sind: Eigene Songproduktionen, Firmenpräsentationen, Internetseiten/Webseiten/ Werbebanner, Radiosendungen / Radiowerbung, Telefonwarteschleifen, Hörbücher, Computerspiele/Software/Smartphone Apps., Veröffentlichung auf Portalen wie Vimeo oder YouTube, Veröffentlichung auf Portalen wie Spotify oder Deezer, TV Serien/Shows/Werbung, Dokumentationen, Kino Filme/Werbung, Podcasts, öffentliche Beschallung u.ä.)

    (3) Der Käufer ist berechtigt sein Projekt durch Herstellung von Schallplatten, Musikkassetten, Tonbändern, Cornpact Discs (CD), anderen digitalen Tonträgern (Minidisc, DCC, DAT etc. nachfolgend audiophile Hochqualifikationstontrager) oder sonstigen Tonträgern sowie durch Herstellung von Videocassetten, Videoplatten, CD-Übertragungsvorrichtungen zu vervielfältigen sowie diese zu verkaufen, zu vermieten und in sonstiger Form (z.B. über Clubs oder durch Mail Order) zu verbreiten.

    (4) Die Nutzungsrechte des Käufers erstrecken sich schließlich auch auf sonstige, jetzige und künftige, Nutzungsarten, die vorstehend nicht ausdrücklich aufgeführt worden sind, z.B. auf die Verbreitung vertragsgegenständlicher Stücke unmittelbar über Kabelsysteme, Datenbanken etc..

    (5) Weiterhin ist der Käufer berechtigt, sein Projekt öffentlich aufzuführen, aufführen zu lassen, durch öffentlich-rechtliche und private Sendeanstalten auch über Kabel und Satellit oder sonstige Übertragungseinrichtungen zu senden oder senden zu lassen; eingeschlossen ist das Recht der Wiedergabe derartiger Sendungen.

    (6) Der Käufer hat das Recht, die erworbene Audioproduktion in andere Audioformate zu konvertieren.

    (7) Sämtliche vorstehend aufgeführten Nutzungsrechte kann der Käufer durch Dritte zu deren eigener Verwertung wahrnehmen lassen.

    § 4 EINSCHRÄNKUNG
    Die vom Käufer erworbene Audioproduktion darf nicht als unveränderte Musikdatei (in Roh-Form) weiterverkauft, gehandelt oder auf einer Download Plattform bereitgestellt werden. Die Nutzung auf Plattformen/Portalen, wie beispielsweise YouTube, darf ausschließlich ohne Claims oder anderweitige Audioerkennung per ID erfolgen (entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten). Der Vertrieb der unveränderten Audioproduktion unter anderen Namen, Firma oder Marke ist ebenfalls verboten. Dem Käufer wird es nicht gestattet das erworbene Nutzungsrecht an der unveränderten Audioproduktion an Dritte weiter zu verkaufen. Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten.

    § 5 VERÖFFENTLICHUNG
    (1) Dem Käufer steht das ausschließliche Recht zu, über Zeitpunkt, Ort, Dauer und Form, der kommerziellen Veröffentlichung der Audioproduktion, allein zu entscheiden und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

    (2) Dem Anbieter steht das Recht zu, die verkaufte Audioproduktion und fertige Projekte, mit einem entsprechenden Coverbild, als Referenz auf die Homepage www.musikkabine.de zu stellen (z.B. in Form eines YouTube-Videos o.ä.). Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten.

    (3) Folgende Angaben sind bei jeder Veröffentlichung zu machen: Künstlername des Beatproduzenten (ggf. Künsternamen des Sängers / der Sängerin) sowie der Zusatz www.musikkabine.de. Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten.

    § 6 VERTRAGSDAUER
    Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

    § 7 Sonstige Bestimmungen
    (1)Die Parteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit zu kündigen, sofern ein Vertragspartner die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen nachhaltig und andauernd verletzt, so dass die Fortsetzung des Vertragsverhältnisse den Vertragsparteien unzumutbar geworden ist. Vorgenanntes entfällt bei entsprechenden exklusiven MK-Auftragsarbeiten.

    (2) Der Anbieter / jeweilige Beatproduzent sind nicht für den Einsatz der vom Käufer erstandenen Audioproduktion verantwortlich und ebenfalls nicht für Schäden, die aus dem Einsatz der Audioproduktion entstanden sind, haftbar zu machen.

    (3) Sollte die Audioproduktion in Verbindung mit rechts- oder sittenwidrigen Musikstücken, Videos, Anwendungen, Software, Webseiten, etc. gebracht werden haften der Anbieter / jeweilige Beatproduzent nicht für entstandene sachliche sowie persönliche Schäden.